invasive aquatische Neophyten

Worum geht es?

Pflanzen, die ursprünglich nicht in einem Gebiet vorkommen, sich aber ansiedeln und stabile Populationen bilden, werden als Neophyten bezeichnet. Neophyten sind nicht an sich schädlich. Haben die Arten das Potential sich schnell zu vermehren und einheimische Arten zu verdrängen, dann werden sie als invasive Pflanzen bezeichnet. Solche invasiven Arten können dazu beitragen, dass seltene, nur lokal vorkommende Arten oder Varietäten aussterben. Sie können auch bestehende Ökosysteme verändern, wenn sie Schlüsselarten ersetzen, die für einheimische Tiere als Nahrungspflanzen unverzichtbar sind.

Um das zu vermeiden, wurde von der EU beschlossen Gegenmaßnahme gegen die unkontrollierte Verbreitung von Tieren und Pflanzen zu ergreifen. Im Oktober 2014 wurde darum die „Verordnung über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten“ beschlossen.
Darin heißt es:
„KAPITEL II, PRÄVENTION, Artikel 7
Beschränkungen
(1) Invasive gebietsfremde Arten von unionsweiter Bedeutung dürfen nicht vorsätzlich
a) in das Gebiet der Union verbracht werden, auch nicht zur Durchfuhr unter zollamtlicher Überwachung;
b) gehalten werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss;
c) gezüchtet werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss;
d) in die, aus der und innerhalb der Union befördert werden, es sei denn, sie werden im Zusammenhang mit der Beseitigung zu entsprechenden Einrichtungen befördert;
e) in Verkehr gebracht werden;
f) verwendet oder getauscht werden;
g) zur Fortpflanzung, Aufzucht oder Veredelung gebracht werden, auch nicht in Haltung unter Verschluss, oder
h) in die Umwelt freigesetzt werden.

(2) Die Mitgliedstaaten unternehmen alle notwendigen Schritte, um die nicht vorsätzliche oder grob fahrlässige Einbringung oder Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten von unionsweiter Bedeutung zu verhindern.“

Eine Kommission erarbeitet mit Hilfe von Botanikern und Zoologen eine Liste von Pflanzen, Tieren und Pilzen, die in der EU gebietsfremd sind und prüft, ob diese Arten als invasive Arten einzustufen sind. Das Ziel ist es die weitere Ausbreitung solcher Arten zu verhindern, ihre Bestände zu minimieren und geschädigte Ökosystem wieder herzustellen.

Myriophyllum aquaticum

Die Unionsliste

Die Unionsliste führt alle Pflanzen und Tiere auf, die als invasive Arten gelten und darum in Zukunft nicht mehr in das Gebiet der EU gebracht werden dürfen. Die Haltung, Vermehrung und die Weitergabe dieser Arten ist untersagt. Zu den Pflanzen auf der Unionsliste gehören auch Wasser- und Sumpfpflanzen, die wir bisher als Aquarienpflanzen verwendet haben.

Eichhornia crassipes

Bilder: Maike Wilstermann-Hildebrand

Die invasiven gebietsfremden Pflanzenarten der ersten Unionsliste von 2016*:

  • Baccharis halimifolia – Kreuzstrauch
  • Cabomba caroliniana – Karolina-Haarnixe
  • Eichhornia crassipes – Wasserhyazinthe
  • Heracleum persicum – Persischer Bärenklau
  • Heracleum sosnowskyi – Sosnowskyi Bärenklau
  • Hydrocotyle ranunculoides – Großer Wassernabel
  • Lagarosiphon major – Wechselblatt-Wasserpest
  • Ludwigia grandiflora – Großblütiges Heusenkraut
  • Ludwigia peploides – Flutendes Heusenkraut
  • Lysichiton americanus – Gelbe Scheincalla
  • Myriophyllum aquaticum – Brasilianisches Tausendblatt
  • Parthenium hysterophorus – Karottenkraut
  • Persicaria perfoliata – Durchwachsener Knöterich
  • Pueraria montana var. lobata – Kudzu

2017 wurde die Liste um 9 Arten erweitert*:

  • Alternanthera philoxeroides – Alligatorkraut
  • Asclepias syriaca – Gewöhnliche Seidenpflanze
  • Elodea nuttallii – Schmalblättrige Wasserpest
  • Gunnera tinctoria – Chilenischer Riesenrhabarber
  • Heracleum mantegazzianum – Riesenbärenklau
  • Impatiens glandulifera – Drüsiges Springkraut
  • Microstegium vimineum – Japanisches Stelzengras
  • Myriophyllum heterophyllum – Verschiedenblättriges Tausendblatt
  • Pennisetum setaceum – Afrikanisches Lampenputzergras

2019 wurde die Liste um 13 Arten erweitert*:

  • Acacia saligna – Weidenblatt-Akazie
  • Ailanthus altissima – Götterbaum
  • Andropogon virginicus – Blauständige Besensegge
  • Cardiospermum grandiflorum – Ballonwein
  • Cortaderia jubata – Pampasgras
  • Ehrharta calycina – Steppengras
  • Gymnocoronis spilanthoides – Falscher Wasserfreund
  • Humulus scandens – Japanischer Hopfen
  • Lespedeza cuneata – Chinesischer Buschklee
  • Lygodium japonicum – Japanischer Kletterfarn
  • Prosopis juliflora – Mesquitebaum
  • Salvinia molesta – Schwimmfarn
  • Triadica sebifera Chinesischer – Talgbaum

2022 wurde die Liste um 3 Arten erweitert*:

  • Hakea sericea – Nadelblättriges Nadelkissen
  • Koenigia polystachya – Flieder-Knöterich
  • Rugulopteryx okamurae – Okamuras Braunalge

2024 wurde die Liste um 1 Art erweitert*:

  • Pistia stratiotes – Wassersalat
  • blau markiert sind für uns relevante Wasser-/Sumpfpflanzen

Informationen zu der Liste der Tier- und Pflanzen-Arten und ihr Status ihres Vorkommens in Deutschland sind auf der Seite des Bundesamt für Naturschutz zu finden.

Quellen und weiterführende Informationen:

Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 des europäischen Parlaments und des Rates vom 22. Oktober 2014 über die Prävention und das Management der Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten

BfN-Schriften 654 – Die invasiven gebietsfremden Arten der Unionsliste der Verordnung (EU) Nr. 1143/2014 – dritte Fortschreibung 2022

Bundesamt für Naturschutz

Flyer des Julius-Kühne-Instituts zu Invasiven Wasserpflanzen

Christel Kasselmann (2017): Neophyten und invasive Wasserpflanzen.- Datz 10/2017, 16 – 31

Christel Kasselmann (2017: Verboten: Steckbriefe der betroffenen aquatischen Arten.- Datz 10/2017, 32 – 48